Das Erbbaurecht wird derzeit intensiv diskutiert. Die Diskussionen sind von den Zielsetzungen kommunaler Vermögenserhalt, wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Steuerungsmöglichkeit und Begrenzung privater Bodenspekulation geprägt. Da es bislang an verlässlichen Angaben zur gegenwärtigen Anwendungspraxis und einer vertieften Betrachtung der Potenziale und Hemmnisse des Instruments für Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer fehlte, hat der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV) gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 2018 / 2019 einen Fachdialog „Erbbaurechte – ein Beitrag zur Bereitstellung von Wohnbauland für den bezahlbaren Wohnungsbau?“ durchgeführt. Dokumentation